Business Continuity & operative Resilienz

Wenn Hilfe auf sich warten lässtWas Schweden bei der Krisenvorsorge anders macht

Rund 40 Menschen verbringen eine Nacht in einem Schutzraum im schwedischen Grums. Kein fließendes Wasser, kein Strom, Matratzen auf dem Boden. Die Übung Ende September soll zeigen, wie Menschen unter solchen Bedingungen zurechtkommen. Für einen Teilnehmer im Rollstuhl stellen sich dabei sehr konkrete Fragen: Wie gelangt er in den Keller? Wie kann er dort die Toilette benutzen?

Der Tagesschau-Bericht über diese Übung führt mitten in ein Problem des Bevölkerungsschutzes. Ein Raum kann als Schutzraum vorgesehen sein und für einzelne Menschen trotzdem kaum nutzbar bleiben. Ob die Vorbereitung trägt, zeigt sich beim Zugang, bei der Versorgung und beim Zusammenleben auf engem Raum.

Schweden macht solche Fragen öffentlich und bezieht die Bevölkerung in die Suche nach Antworten ein. Darin liegt eine Anregung für Deutschland: Krisenvorsorge muss im Alltag von Behörden, Unternehmen und Haushalten ankommen. Sie braucht verständliche Informationen, erreichbare Unterstützung und Gelegenheiten, die eigenen Annahmen praktisch zu überprüfen.

Wie Schweden Vorsorge in den Alltag bringt

Das schwedische Konzept der Gesamtverteidigung, „Totalförsvar“, verbindet zivile und militärische Vorbereitung auf einen Krieg. Auf der zivilen Seite stehen der Schutz der Bevölkerung und die Aufrechterhaltung wichtiger gesellschaftlicher Funktionen. Dazu gehören Trinkwasser, Lebensmittel und Energie. Behörden, Kommunen, Unternehmen, Organisationen und die Bevölkerung sind daran beteiligt.

Die frühere Bevölkerungsschutzbehörde MSB heißt seit Januar 2026 „Myndigheten för civilt försvar“, kurz MCF. Die stärkere Ausrichtung auf Zivilverteidigung spiegelt die schwedische Bewertung der Sicherheitslage wider. Für die praktische Vorsorge bleibt dabei eine grundlegende Verbindung bestehen: Viele Fähigkeiten, die unter Kriegsbedingungen benötigt werden, helfen auch bei schweren Störungen in Friedenszeiten.

Eine belastbare Ersatzversorgung mit Strom, verfügbare Beschäftigte oder eine funktionierende Krisenkommunikation werden ebenso gebraucht, wenn ein Unwetter Infrastruktur beschädigt oder ein Cyberangriff den Betrieb eines Versorgers beeinträchtigt. Die konkrete Gefährdung unterscheidet sich. Die Abhängigkeit von funktionierenden Leistungen bleibt.

Schweden vermittelt diese Zusammenhänge seit Jahren mit der Haushaltsbroschüre „Om krisen eller kriget kommer“ – „Wenn die Krise oder der Krieg kommt“. Die überarbeitete Ausgabe wurde 2024 an die Haushalte verschickt. Hinzu kommt eine jährliche Bereitschaftswoche. 2026 fand sie vom 21. bis 27. September zum zehnten Mal statt. Kommunen, Freiwilligenorganisationen, Unternehmen und Schulen können sich mit Veranstaltungen, Übungen und Informationen beteiligen.

Das schafft wiederkehrende Anlässe, um Vorsorge zu besprechen. Ein einzelner Aktionstag kann Aufmerksamkeit erzeugen. Wenn Schulen, Arbeitgeber und Kommunen das Thema regelmäßig aufgreifen, lassen sich Kenntnisse auffrischen, neue Menschen erreichen und Veränderungen berücksichtigen. Ein Umzug, eine Erkrankung oder ein Wechsel des Arbeitsplatzes kann ausreichen, damit die bisherige persönliche Planung nicht mehr passt.

Was sieben Tage Selbstversorgung bedeuten

Die schwedische Empfehlung lautet, die Grundversorgung zu Hause für mindestens eine Woche ohne öffentliche Unterstützung vorzubereiten. Dabei zählen die persönlichen Möglichkeiten und Bedürfnisse. Gemeint sind insbesondere Wasser, Lebensmittel, Wärme und Information. Dahinter steht eine nachvollziehbare Überlegung: Wer zunächst selbst zurechtkommt, lässt den Einsatzkräften mehr Spielraum für Menschen, die dringend Hilfe brauchen.

Die zuständige Behörde benennt auch die Grenzen. Wer bereits im Alltag besondere Unterstützung benötigt, soll diese weiterhin erhalten. Umfang und Wartezeiten können sich in einer Krise allerdings verändern. Und auf die Frage, was nach einer Woche geschieht, gibt es keine Zusage einer vollständigen Versorgung. Die Zeit soll genutzt werden, um Ressourcen zusammenzuführen und die Lage so weit wie möglich zu bewältigen.

Für Deutschland empfiehlt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, sich möglichst zehn Tage selbst versorgen zu können. Ein Vorrat für zunächst drei Tage gilt als sinnvoller Einstieg, der schrittweise ausgebaut werden kann. Die EU wiederum nennt in ihrer im März 2025 vorgestellten Vorsorgestrategie mindestens 72 Stunden Eigenvorsorge. Daraus entsteht keine allgemeine gesetzliche Pflicht zu einem bestimmten Vorrat.

Diese Zeitangaben sind Planungsgrößen. Sie beschreiben weder den erwartbaren Verlauf jeder Krise noch einen garantierten Zeitpunkt, zu dem Hilfe eintrifft. Für einen Haushalt zählt, ob die Vorbereitung zu seinen tatsächlichen Bedürfnissen passt.

Ein Vorrat, den niemand in der Familie essen mag oder verträgt, hilft wenig. Ebenso unvollständig bleibt eine Planung, die notwendige Hilfsmittel, die Versorgung eines Angehörigen oder die Möglichkeit, Informationen zu empfangen, ausblendet. Sinnvoll ist deshalb, einen gewöhnlichen Tagesablauf durchzugehen und zu überlegen, was bei einem längeren Ausfall von Strom, Wasser oder Einkaufsmöglichkeiten fehlen würde.

Auch die finanziellen und räumlichen Möglichkeiten unterscheiden sich. Wer wenig Geld oder kaum Lagerfläche hat, kann Vorsorge nur begrenzt allein organisieren. Kommunen, soziale Einrichtungen und Nachbarschaften sollten deshalb prüfen, welche Unterstützung vor Ort möglich ist. Eine öffentliche Vorsorgekampagne wird glaubwürdiger, wenn Menschen neben einer Empfehlung auch einen Ansprechpartner für Schwierigkeiten finden.

Ein Schutzplatz muss erreichbar und nutzbar sein

Schweden verfügt nach Angaben der MCF über rund 64.000 Schutzräume mit Platz für etwa sieben Millionen Menschen. Im Frieden können diese Räume anders genutzt werden. Nach den Vorgaben der MCF müssen sie im Bedarfsfall innerhalb von 48 Stunden für ihre Schutzfunktion bereitgestellt werden können. Die Zahlen sagen allerdings noch wenig darüber aus, wie gut eine einzelne Person den nächsten geeigneten Raum erreicht und dort zurechtkommt.

Die Übung in Grums gehört zu einem Projekt der Kommune, der LIFE Academy und des RiskLab der Universität Karlstad. Unterschiedliche Altersgruppen und Lebenssituationen sollen praktische Erfahrungen einbringen. Die Regionalverwaltung Värmland kündigte an, die Ergebnisse für die weitere Vorsorgeplanung zu nutzen. Damit kann aus einer öffentlich wahrgenommenen Übung eine konkrete Verbesserung werden.

Für Deutschland ist der Blick auf die baulichen Voraussetzungen ernüchternd. In einer im Juli 2026 veröffentlichten Regierungsantwort wurden noch 579 öffentliche Schutzräume genannt. Diese waren nach den damaligen Angaben weder funktions- noch einsatzbereit. Ein Konzept für öffentliche Zufluchtsräume und private schutzbietende Räume befand sich zu diesem Zeitpunkt in Abstimmung mit den Ländern.

Deutschland baut zugleich seine Vorsorge aus. Die im Mai 2026 beschlossenen Eckpunkte zum Pakt für den Bevölkerungsschutz sehen Investitionen von insgesamt zehn Milliarden Euro bis 2029 vor, unter anderem für Ausstattung, Warnung, Kommunikation, Trinkwasser und Notstromversorgung. Das beschreibt einen Ausbauauftrag. Welche Fähigkeiten vor Ort tatsächlich verfügbar sind, muss sich an der Umsetzung zeigen.

Für die Planung reicht es deshalb nicht, Gebäude und Plätze zu zählen. Zu prüfen sind Zugang, Orientierung, sanitäre Einrichtungen, Betreuung und die Versorgung technischer Hilfsmittel. Menschen mit Behinderungen, Pflegebedürftige und Familien mit kleinen Kindern sollten daran beteiligt werden. Sie können Anforderungen benennen, die bei einer rein technischen Begehung leicht übersehen werden.

Das BBK greift solche individuellen Bedürfnisse in seinen Vorsorgehinweisen auf: Kommunikationsmöglichkeiten mit Einsatzkräften, notwendige Hilfsmittel, Ersatzakkus, Notfallkontakte und Unterstützung beim Verlassen eines Gebäudes. Für Kommunen und Betreiber lässt sich daraus eine konkrete Aufgabe ableiten: Die vorgesehenen Abläufe gemeinsam mit den Menschen prüfen, die auf sie angewiesen wären.

Die Versorgung entscheidet sich auch in Unternehmen

Eine eigene schwedische Unternehmensbroschüre aus dem Jahr 2026 macht deutlich, wie eng Bevölkerungsschutz und betriebliche Vorsorge zusammenhängen. Sie behandelt unter anderem Betriebskontinuität, Personalbedarf, Krisenmanagement, Cybersicherheit sowie Ausbildung und Übungen. Unternehmen sollen ihre Abhängigkeiten kennen und sich darauf vorbereiten, unter erschwerten Bedingungen weiterzuarbeiten.

Für Geschäftsleitungen in Deutschland ist das ein sinnvoller Ausgangspunkt. Der Ausfall eines Betriebs kann weit über dessen eigenen Umsatz hinausreichen. Ein Lebensmittelgroßhändler versorgt Verkaufsstellen, ein Wartungsunternehmen hält technische Anlagen instand, ein Transportdienst bringt Waren dorthin, wo sie gebraucht werden. Solche Beiträge sollten in die Notfallplanung einfließen.

Business Continuity Management, kurz BCM, beschäftigt sich mit der Fortführung wichtiger Leistungen bei Störungen. In der praktischen Umsetzung sollte eine Geschäftsleitung festlegen, welche Leistungen besonders dringlich sind, wie lange sie unterbrochen werden dürfen und welcher eingeschränkte Betrieb noch vertretbar wäre.

Für einen Lebensmittelgroßhändler könnte das beispielsweise bedeuten, bei ausgefallener Auftragsbearbeitung zunächst bestimmte Einrichtungen und einen begrenzten Kreis von Verkaufsstellen zu beliefern. Dazu müsste vorher geklärt sein, welche Waren verfügbar sind, wie Bestellungen erfasst werden, wer die Auslieferung freigibt und wie Fahrer ihre Ziele erhalten. Die bloße Möglichkeit, Aufträge auf Papier aufzuschreiben, beantwortet diese Fragen noch nicht.

Ein vergleichbarer Gedanke gilt für einen technischen Dienstleister. Wenn mehrere Kunden gleichzeitig Hilfe benötigen, braucht er eine nachvollziehbare Reihenfolge. Diese muss die Folgen eines Ausfalls berücksichtigen und mit den verfügbaren Beschäftigten, Fahrzeugen und Ersatzteilen vereinbar sein. Ungeklärte Erwartungen führen sonst genau dann zu Konflikten, wenn die Zeit für Abstimmungen knapp wird.

Auch technische Reserven müssen unter realistischen Bedingungen betrachtet werden. Bei einer Ersatzstromversorgung zählen die angeschlossenen Verbraucher, die tatsächlich mögliche Betriebsdauer und die Versorgung mit Betriebsmitteln. Ein Ausweichstandort hilft nur, wenn er erreichbar ist und die dort benötigten Arbeitsmittel zur Verfügung stehen. Eine zweite Kommunikationslösung sollte darauf geprüft werden, ob sie von denselben Voraussetzungen abhängt wie die erste.

Solche Prüfungen können unangenehme Entscheidungen auslösen. Mehrere Tage eingeschränkter Betrieb lassen sich möglicherweise nur erreichen, wenn bestimmte Leistungen vorübergehend ruhen, zusätzliche Vorräte finanziert oder Aufgaben auf weitere Beschäftigte verteilt werden. Diese Entscheidungen gehören in die Verantwortung der Geschäftsleitung. Ein Krisenstab kann fehlende Prioritäten während des Ereignisses nur unter erheblich schlechteren Bedingungen nachholen.

Personalplanung beginnt bei den Lebensumständen

Bei einem längeren regionalen Ausfall müssen Beschäftigte möglicherweise zunächst ihre Kinder betreuen, Angehörige unterstützen oder einen anderen Weg zur Arbeit finden. Wer zu Hause eine ungeklärte Notlage hat, ist für den Betrieb nur eingeschränkt verfügbar. Das betrifft Unternehmen ebenso wie Verwaltungen und Einsatzorganisationen.

Auch Schweden hat diese Abhängigkeit nicht vollständig gelöst. Ein Bericht der Schulbehörde Skolverket von 2026, gestützt auf eine Erhebung im Vorjahr, beschreibt Schwierigkeiten bei der Personalversorgung und der Betreuung während länger anhaltender Krisen. Dazu gehören ein möglicher Bedarf an Betreuung außerhalb üblicher Zeiten sowie die Abhängigkeit von funktionierenden Verkehrswegen und öffentlichem Nahverkehr.

Für die betriebliche Vorsorge folgt daraus, die Verfügbarkeit von Schlüsselpersonen frühzeitig zu besprechen. Dabei sollte geklärt werden, welche Aufgaben vor Ort erledigt werden müssen, welche Vertretungen möglich sind und welche Unterstützung Beschäftigte benötigen könnten. Ein benannter Stellvertreter bringt wenig, wenn beide Personen im selben Ereignis voraussichtlich ausfallen.

Hinzu kommen ehrenamtliche Verpflichtungen. Eine Beschäftigte kann zugleich in einer Hilfsorganisation tätig sein, ein Mitarbeiter in der Freiwilligen Feuerwehr. Für die gemeinsame Planung wäre es problematisch, dieselbe Person im selben Zeitraum an mehreren Stellen uneingeschränkt vorzusehen. Arbeitgeber und zuständige Organisationen sollten solche Überschneidungen rechtzeitig klären.

Ebenso wichtig ist die Ablösung. Eine Krisenorganisation, die für die ersten Stunden ausreichend besetzt ist, kann nach mehreren Tagen erschöpft sein. Übergaben, Ruhezeiten und die Vertretung besonders erfahrener Personen gehören deshalb von Anfang an in die Planung.

Unternehmen können außerdem mit überschaubarem Aufwand zur persönlichen Vorsorge beitragen: mit verständlichen Informationen, Erste-Hilfe-Angeboten und Gesprächen über das Verhalten bei längeren Ausfällen. Damit unterstützen sie ihre Beschäftigten und verbessern zugleich die Voraussetzungen für einen verlässlichen Notbetrieb.

Kommunale Hilfe muss auch ohne Telefon erreichbar sein

Für die Bevölkerung wird Vorsorge an konkreten Orten greifbar. Wer ohne Telefon einen medizinischen Notfall melden muss, braucht einen bekannten Weg zur Hilfe. Wer eine Warnung erhalten hat, benötigt eine verständliche Erklärung, was nun zu tun ist und wo weitere Informationen verfügbar sind.

Ein Beispiel liefert Bonn. Bei Ausfall der Telefonnetze sieht die Stadt rund 50 Notfallmeldestellen vor. Dort sollen Menschen Notfälle melden und wichtige Informationen erhalten können. Die Stellen werden über Funk mit der Leitstelle von Feuerwehr und Rettungsdienst verbunden. In der Regel sind dafür Fahrzeuge der Feuerwehr, der Hilfsorganisationen oder der Stadt an veröffentlichten Standorten vorgesehen.

Die Aufgabe einer solchen Meldestelle muss klar kommuniziert werden. Aus ihr ergibt sich nicht automatisch eine Unterkunft, eine Verpflegungsausgabe oder ein medizinischer Behandlungsplatz. Wenn die Bevölkerung andere Leistungen erwartet als die Helfenden anbieten können, entstehen zusätzliche Wege und Enttäuschungen.

Für Kommunen ist deshalb zu prüfen, welche Anlaufstellen bei welchem Ereignis vorgesehen sind, wie sie aktiviert werden und welche Leistungen sie tatsächlich erbringen können. Dazu gehört auch, ob Menschen mit eingeschränkter Mobilität sie erreichen und ob Informationen verständlich und in geeigneten Formaten vorliegen.

Die Standorte sollten bereits vor einem Ereignis bekannt sein. Eine ausschließlich online verfügbare Übersicht ist für jemanden ohne Netzverbindung im entscheidenden Moment unerreichbar. Gedruckte Informationen, vorab bekannte Aushangorte und lokale Ansprechpartner können die digitalen Angebote ergänzen.

Kommunale Planung muss außerdem mit den Einrichtungen verbunden werden, die im Alltag bereits Menschen versorgen: Pflegeeinrichtungen, ambulante Dienste, Schulen, soziale Träger und Unternehmen. Dort gibt es Kenntnisse über Abläufe und Unterstützungsbedarfe, die ein allgemeiner Katastrophenschutzplan allein kaum abbilden kann. Vorab vereinbarte Kontakte und Zuständigkeiten erleichtern es, diese Kenntnisse im Ereignis zu nutzen.

Gemeinsam üben und erkannte Lücken bearbeiten

Die Erfahrung aus Grums lässt sich auf deutsche Kommunen und Unternehmen übertragen, ohne dass überall eine Nacht im Schutzraum organisiert werden muss. Für den Einstieg eignet sich eine gemeinsame Besprechungsübung mit einem klar eingegrenzten Szenario.

Ein mögliches Beispiel wäre ein länger anhaltender regionaler Stromausfall, bei dem auch die Telekommunikation zunehmend beeinträchtigt ist. Beteiligt wären die Kommune, ein Versorger, eine Pflegeeinrichtung, ein Logistikbetrieb und die örtlichen Einsatzorganisationen. Gemeinsam prüfen sie, welche Leistungen nach einigen Stunden und nach mehreren Tagen noch erbracht werden können.

Dabei sollten konkrete Entscheidungen verlangt werden: Wer nimmt Kontakt mit wem auf? Welche Ersatzwege sind vorgesehen? Welche Einrichtungen benötigen zuerst Unterstützung? Welche Leistungen müssen eingeschränkt werden? Die Antworten werden mit den tatsächlich verfügbaren Mitteln abgeglichen.

Eine solche Übung kann widersprüchliche Annahmen sichtbar machen. Im angenommenen Szenario könnte beispielsweise ein Unternehmen mit einer Kraftstofflieferung rechnen, während der Lieferant seine Fahrzeuge vorrangig für andere Aufgaben eingeplant hat. Eine Einrichtung könnte auf Unterstützung durch die Kommune setzen, obwohl diese ihren Bedarf bisher nicht kennt. Genau solche Abhängigkeiten sollten vor einer Krise besprochen werden.

Auf die Besprechung sollten ausgewählte praktische Prüfungen folgen. Dazu können die Erreichbarkeit vereinbarter Ansprechpartner, der Zugang zu einem vorgesehenen Gebäude oder eine Übergabe im Ersatzverfahren gehören. Die Prüfungen lassen sich so begrenzen, dass der laufende Betrieb sicher weitergeführt wird.

Anschließend braucht jede wesentliche Feststellung einen Verantwortlichen, einen Termin und eine Beschreibung des erwarteten Ergebnisses. Wird ein Kommunikationsweg geändert, sollte der neue Weg erneut ausprobiert werden. Wird eine zusätzliche Versorgung zugesagt, müssen Umfang und Voraussetzungen geklärt sein. Erst dann ist aus einer Erkenntnis eine belastbare Verbesserung geworden.

Was sich jetzt anstoßen lässt

Für eine Kommune könnte der nächste Schritt darin bestehen, eine vorgesehene Anlaufstelle gemeinsam mit den späteren Nutzern und den beteiligten Organisationen zu überprüfen. Für ein Unternehmen könnte es ein Gespräch über den Notbetrieb mit dem wichtigsten Lieferanten und den eigenen Schlüsselpersonen sein. Ein Haushalt kann mit den Dingen beginnen, die im Tagesablauf besonders schnell fehlen würden.

Der Staat muss dafür verlässliche Rahmenbedingungen, Infrastruktur und Unterstützung bereitstellen. Unternehmen müssen ihre betriebliche Vorsorge mit den Folgen für Kunden und Versorgung verbinden. Menschen brauchen die Möglichkeit, sich entsprechend ihren Fähigkeiten einzubringen und bei Bedarf Hilfe zu erhalten.

Schweden liefert dafür konkrete Anregungen und zeigt zugleich offene Probleme. Der Wert der Übung in Grums liegt auch darin, dass die Schwierigkeiten sichtbar geworden sind. Nun müssen die Erfahrungen in die weitere Planung einfließen. Für den Teilnehmer im Rollstuhl wäre eine nachweislich funktionierende Lösung für Zugang und Aufenthalt das Ergebnis, auf das es ankommt.

Quellen

  1. Tagesschau, Jana Sinram: Bevölkerungsschutz – Wie Schweden für den Ernstfall vorsorgt, Stand 22. Oktober 2026.
  2. Länsstyrelsen Värmland: En natt i skyddsrum i Grums, 28. September 2026. Amtlicher Bericht zur Übung und ihrer weiteren Nutzung.
  3. Myndigheten för civilt försvar: Total defence, geprüft am 11. März 2026; Umbenennung der Behörde zum 1. Januar 2026, geprüft am 14. Juli 2026.
  4. Myndigheten för civilt försvar: Om Beredskapsveckan. Angaben zur Bereitschaftswoche vom 21. bis 27. September 2026.
  5. Myndigheten för civilt försvar: Basics of home preparedness, geprüft am 30. September 2026. Empfehlung zur Eigenvorsorge und Einordnung staatlicher Unterstützung.
  6. Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe: Ratgeber Vorsorgen für Krisen und Katastrophen. Aktuelle Empfehlungen zur persönlichen Vorsorge.
  7. Europäische Kommission, DG ECHO: EU Preparedness Union Strategy, 26. März 2025.
  8. Myndigheten för civilt försvar: Good to know about civil defence shelters, geprüft am 7. September 2026.
  9. Deutscher Bundestag: Zielperspektive für öffentliche Schutzräume, 17. Juli 2026, zur Regierungsantwort auf Drucksache 21/7120.
  10. Bundesregierung: Pakt für den Bevölkerungsschutz, 20. Mai 2026.
  11. Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe: Vorsorge für Menschen mit Beeinträchtigungen.
  12. Myndigheten för civilt försvar: Preparedness for businesses – In case of crisis or war, Januar 2026, insbesondere Seiten 11 bis 14 und 19; ergänzend Publikationsseite der schwedischen Ausgabe.
  13. Skolverket: Lägesbild beredskap – Kommunernas beredskapsplanering för skolväsendet, Bericht 2026:1, insbesondere Seiten 32 bis 33 und 38; Erhebung 2025.
  14. Bundesstadt Bonn: Was tun im Katastrophenfall. Informationen zu den vorgesehenen Notfallmeldestellen.

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