Ein Rohrbruch, ein Pumpendefekt oder eine Verunreinigung des Leitungswassers kann ausreichen, um Krankenhäuser, Produktionsbetriebe oder ganze Gewerbestandorte lahmzulegen. Während Unternehmen viel in die Absicherung ihrer IT und Stromversorgung investieren, spielt die Verfügbarkeit von Trinkwasser in der betrieblichen Krisenvorsorge oft nur eine Nebenrolle. Dabei können bereits wenige Stunden ohne Wasser beträchtliche wirtschaftliche Schäden verursachen.
Ein Pumpendefekt mit Folgen
Am 27. Oktober 2026 kam es in Saarbrücken zu einer Störung der Trinkwasserversorgung. Rund 10.000 Haushalte in den Stadtteilen Rastpfuhl sowie Teilen von Malstatt und Burbach waren betroffen. Ursache war der Ausfall einer Förderpumpe im Wasserwerk Rentrisch. Gleichzeitig wurde eine der beiden Kammern des Hochbehälters auf dem Rastpfuhl für planmäßige Reinigungsarbeiten entleert.
Durch das Zusammentreffen beider Umstände sank der Wasserstand im Hochbehälter. Zunächst fiel der Versorgungsdruck ab, anschließend kam in einigen Gebäuden überhaupt kein Wasser mehr an.
Auch das CaritasKlinikum Saarbrücken war betroffen. Mehrere geplante Operationen mussten abgesagt werden. Zeitweise meldete sich das Krankenhaus weitgehend von der Rettungsleitstelle ab. Gegen 14:30 Uhr war die Wasserversorgung der Klinik wiederhergestellt, bis zum Abend normalisierte sich die Lage im gesamten betroffenen Gebiet.
Die Störung war vergleichsweise schnell behoben. Dennoch zeigt der Vorfall, wie empfindlich selbst Einrichtungen mit umfangreicher technischer Ausstattung auf Probleme der Wasserversorgung reagieren können.
Dabei ist die Kombination der Ursachen interessant. Die planmäßige Reinigung eines Hochbehälters ist ein normaler Bestandteil des Anlagenbetriebs. Fällt während solcher Arbeiten eine weitere Komponente aus, sind die verbleibenden Reserven möglicherweise nicht mehr ausreichend. Eine Versorgung, die im Regelbetrieb problemlos funktioniert, kann unter veränderten Betriebsbedingungen plötzlich an ihre Grenzen geraten.
Solche Konstellationen sind aus anderen Infrastrukturbereichen bekannt. Wartungsarbeiten reduzieren zeitweise die Redundanz. Tritt in diesem Zeitraum ein zusätzlicher Defekt auf, kann daraus eine Versorgungsunterbrechung entstehen.
Wie abhängig ist unsere Wirtschaft von Trinkwasser?
Die öffentliche Trinkwasserversorgung gehört zu den zuverlässigsten Infrastrukturen in Deutschland. Gerade diese Zuverlässigkeit führt dazu, dass Unternehmen die damit verbundenen Risiken selten genauer untersuchen.
Dabei ist Wasser in zahlreichen Branchen eine unverzichtbare Betriebsressource.
In der Lebensmittelindustrie wird es als Zutat, zur Reinigung von Anlagen und für hygienische Produktionsbedingungen benötigt. Krankenhäuser sind unter anderem bei der Instrumentenaufbereitung, Dialyse und Patientenversorgung darauf angewiesen. Pharmazeutische und chemische Betriebe verwenden Wasser unterschiedlicher Qualität für Produktions- und Reinigungsverfahren. Auch Hotels, Pflegeeinrichtungen und gastronomische Betriebe können ohne eine funktionierende Wasserversorgung viele ihrer Leistungen nicht mehr erbringen.
Die Auswirkungen reichen bis in vermeintlich weniger wasserabhängige Bereiche.
Ein Bürogebäude benötigt möglicherweise nur geringe Wassermengen für seinen eigentlichen Geschäftszweck. Fehlen jedoch funktionsfähige Toiletten und angemessene Waschgelegenheiten, kann der Präsenzbetrieb eingeschränkt werden. Die Arbeitsstättenverordnung stellt konkrete Anforderungen an diese Einrichtungen. Ob ein Unternehmen seinen Standort vorübergehend weiter nutzen kann, hängt deshalb auch von den verfügbaren Ersatzmaßnahmen ab.
Nicht jeder Wasserverbrauch erfordert Trinkwasserqualität. Industriebetriebe setzen teilweise eigenes Prozesswasser, aufbereitetes Betriebswasser oder geschlossene Kühlkreisläufe ein. Allerdings benötigen auch diese Systeme eine verlässliche Versorgung oder Nachspeisung. Eigene Brunnen und Wasseraufbereitungsanlagen schaffen zudem neue technische und hygienische Verantwortlichkeiten.
Entscheidend für die betriebliche Widerstandsfähigkeit ist somit weniger der jährliche Wasserverbrauch als die Bedeutung einzelner Wasseranwendungen für den Geschäftsbetrieb.
Wenn Wasser vorhanden ist, aber nicht mehr genutzt werden darf
Ein Trinkwasserausfall muss nicht bedeuten, dass die Leitungen leer bleiben. In manchen Fällen kann eine qualitative Beeinträchtigung sogar schwerwiegendere Folgen haben als eine kurzfristige Unterbrechung.
Sinkt der Druck im Versorgungsnetz, können bestimmte Verbraucher nicht mehr ausreichend versorgt werden. Je nach technischen Bedingungen besteht bei Druckverlusten auch das Risiko, dass Verunreinigungen in das Leitungsnetz gelangen. In Gebäuden können zusätzliche Probleme durch Druckerhöhungsanlagen oder die interne Installation entstehen.
Bei mikrobiologischen Belastungen kann das Gesundheitsamt ein Abkochgebot erlassen. Dieses ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen eine eingeschränkte Weiternutzung. Für sensible Anwendungen, etwa in der Medizin oder Lebensmittelproduktion, reicht eine solche Maßnahme jedoch nicht zwangsläufig aus.
Noch schwieriger sind chemische Verunreinigungen. Sie lassen sich durch Abkochen nicht zuverlässig beseitigen. Abhängig von der Art und Konzentration der Stoffe können weitreichende Verwendungsbeschränkungen oder die Unterbrechung der Versorgung notwendig werden.
Ein dokumentierter Fall aus Großbritannien verdeutlicht die wirtschaftliche Tragweite. In einem Lebensmittelbetrieb war Wasser aus einer privaten Brunnenversorgung mit chemischen Stoffen belastet. Die Behörden untersagten die Verwendung für die Lebensmittelherstellung. Produkte mussten zurückgerufen und vernichtet werden, die Produktion wurde unterbrochen und eine neue, sichere Wasserversorgung hergestellt. Die britische Trinkwasseraufsicht bezifferte die unmittelbaren wirtschaftlichen Folgen auf rund eine Million Pfund.
Der Fall hatte besondere Ursachen und ist nicht mit einer gewöhnlichen kommunalen Versorgungsstörung gleichzusetzen. Er macht aber deutlich, welche Schäden eine unzureichend kontrollierte Wasserqualität verursachen kann.
Hinzu kommt ein Problem, das in vielen Notfallplänen kaum berücksichtigt wird: die Wiederinbetriebnahme.
Nach einer längeren Unterbrechung oder Kontamination können Spülungen, Desinfektionsmaßnahmen, Wasseruntersuchungen und technische Prüfungen erforderlich sein. Je nach Betriebsprozess müssen anschließend Anlagen gereinigt, Chargen bewertet oder hygienische Freigaben eingeholt werden.
Das Umweltbundesamt weist in seinen Empfehlungen zur Trinkwasserverordnung ausdrücklich darauf hin, dass auch die Wiederinbetriebnahme einer unterbrochenen Wasserversorgung die Wasserqualität beeinflussen kann.
Für einen betroffenen Betrieb ist die Rückkehr des Wasserdrucks daher nicht zwangsläufig gleichbedeutend mit der Rückkehr zur normalen Produktion.
Ein Versorgungsproblem wird zum wirtschaftlichen Schaden
Wie schnell ein Wasserausfall die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit beeinträchtigt, zeigt eine 2021 veröffentlichte wissenschaftliche Untersuchung aus Schweden.
Für die Studie The Value of Water – Estimating Water-Disruption Impacts on Businesses wurden 1.405 Unternehmen zu den Folgen ungeplanter, vollständiger Wasserversorgungsunterbrechungen befragt.
Bei einer angenommenen Unterbrechung von zwei Stunden erwarteten Unternehmen der Lebensmittel-, Getränke- und Tabakindustrie im Durchschnitt einen Rückgang ihrer Wertschöpfung um 62 Prozent. In den Bereichen Beherbergung und Gastronomie waren die erwarteten Einschränkungen ähnlich gravierend. Unternehmen aus Information und Kommunikation schätzten ihre Einbußen dagegen deutlich geringer ein.
Die Werte beruhen auf Selbsteinschätzungen und sind nicht unmittelbar auf deutsche Unternehmen übertragbar. Sie machen jedoch deutlich, wie unterschiedlich die Folgen derselben Versorgungsstörung ausfallen können.
Für die wirtschaftliche Bewertung sind mehrere Schadensarten relevant.
Bei einem Produktionsstillstand entfällt zunächst die geplante Leistung. Daraus können Deckungsbeitragsverluste entstehen, wenn Aufträge nicht nachgeholt werden können. Laufende Personal- und Standortkosten bleiben häufig bestehen.
In lebensmittelverarbeitenden und anderen qualitätskritischen Betrieben können zusätzliche Schäden durch verdorbene Rohstoffe, unbrauchbare Zwischenprodukte oder notwendige Qualitätsprüfungen entstehen. Bei einer Verunreinigung kommen möglicherweise Rückrufe, Entsorgungskosten und haftungsrechtliche Folgen hinzu.
Auch Lieferverpflichtungen können betroffen sein. Verzögert sich die Produktion eines Zulieferers, kann dies Kunden treffen, deren eigene Anlagen vollständig funktionsfähig sind.
Besonders kritisch ist der Wiederanlauf. Eine Anlage lässt sich nach einem Versorgungsstillstand nicht immer unmittelbar wieder hochfahren. Reinigungs-, Prüf- und Freigabeprozesse verlängern die tatsächliche Betriebsunterbrechung unter Umständen erheblich.
Damit unterscheidet sich der wirtschaftliche Schaden häufig deutlich von der reinen Dauer des Wasserausfalls.
Wie ist das Geschäftsrisiko zu bewerten?
Die Eintrittswahrscheinlichkeit schwerer, großflächiger Trinkwasserausfälle ist in Deutschland aufgrund der hohen Versorgungsstandards vergleichsweise gering. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe weist jedoch darauf hin, dass technische Störungen, Extremwetterereignisse, Cyberangriffe und andere Gefährdungen die Versorgung beeinträchtigen können.
Für einzelne Unternehmen kann das Schadenspotenzial trotz der grundsätzlich hohen Versorgungssicherheit beträchtlich sein.
Besonders hoch ist die Kritikalität dort, wo die Verfügbarkeit von Wasser unmittelbar über die Fortsetzung der Leistungserbringung entscheidet. Dazu zählen Teile des Gesundheitswesens, der Lebensmittelwirtschaft und der pharmazeutischen Produktion.
Anders kann die Bewertung für einen Verwaltungsstandort ausfallen, dessen Beschäftigte kurzfristig mobil arbeiten können. Hier lassen sich wesentliche Geschäftsprozesse möglicherweise fortführen, auch wenn das Gebäude vorübergehend nicht mehr vollständig nutzbar ist.
Allerdings beeinflussen die örtlichen Bedingungen das Risiko erheblich. Ein Unternehmen mit eigener Wasserspeicherung, mehreren unabhängigen Versorgungswegen oder einem wasserarmen Notbetrieb ist anders aufgestellt als ein Betrieb, dessen Produktion vollständig von einem einzigen öffentlichen Anschluss abhängt.
Hinzu kommt die Verfügbarkeit von Alternativen. Wenn ein Standort große Mengen Wasser in bestimmter Qualität und mit konstantem Druck benötigt, lässt sich die Versorgung durch Tankfahrzeuge möglicherweise weder technisch noch organisatorisch ausreichend ersetzen.
Deshalb sollte ein Trinkwasserausfall in der betrieblichen Risikoanalyse eigenständig betrachtet werden. Seine Folgen können je nach Standort und Prozess ebenso schwerwiegend sein wie die eines Strom- oder IT-Ausfalls.
Was geschieht bei einem längeren Stromausfall?
Der Vorfall in Saarbrücken wurde nicht durch einen Stromausfall verursacht. Der Zusammenhang zwischen beiden Infrastrukturen ist dennoch von erheblicher Bedeutung.
Die öffentliche Wasserversorgung benötigt elektrische Energie, unter anderem für Wassergewinnung, Aufbereitung, Pumpen, Steuerungstechnik und Überwachung.
Fällt der Strom aus, versiegt die Wasserversorgung allerdings nicht zwangsläufig sofort.
Hochbehälter ermöglichen es vielerorts, Wasser durch Schwerkraft zu verteilen. Wasserversorgungsunternehmen verfügen teilweise über Notstromaggregate, redundante Anlagen und Verbindungen zu benachbarten Versorgungsgebieten.
Wie lange eine Versorgung unter diesen Bedingungen funktioniert, hängt vom jeweiligen Netz, den verfügbaren Wasservorräten, dem Verbrauch und der technischen Absicherung ab. Eine allgemein gültige Zeitspanne lässt sich daraus nicht ableiten.
Bei einem länger andauernden großflächigen Stromausfall verschärft sich die Situation. Dann können mehrere Pumpwerke, Aufbereitungsanlagen und Steuerungseinrichtungen gleichzeitig betroffen sein. Auch der Betrieb von Notstromaggregaten hängt von Wartung, Betriebsstoffen und deren Nachlieferung ab.
In Gebäuden kommt eine weitere Abhängigkeit hinzu. Verfügt ein Krankenhaus oder Hochhaus über elektrische Druckerhöhungsanlagen, kann die interne Wasserversorgung trotz eines funktionierenden öffentlichen Leitungsnetzes eingeschränkt sein. Das BBK weist ausdrücklich auf die Notwendigkeit hin, solche Anlagen und bestimmte Wasseraufbereitungssysteme in die Notstromplanung einzubeziehen.
Auch die Abwasserentsorgung ist betroffen. Hebeanlagen, Pumpstationen und Kläranlagen benötigen Strom. Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall beschreibt mögliche Folgen bis hin zu Abwasserrückstau, Überflutungen und Gewässerbelastungen.
Bei der Krisenvorsorge dürfen Trinkwasser, Strom und Abwasser deshalb nicht isoliert betrachtet werden. Der Ausfall einer Infrastruktur kann die Funktionsfähigkeit der anderen erheblich beeinflussen.
Warum eine Ersatzwasserversorgung nicht einfach organisiert werden kann
Bei einem Wasserausfall liegt es nahe, Trinkwasser mit Tankfahrzeugen oder mobilen Behältern bereitzustellen.
Für die Grundversorgung der Bevölkerung kann dies eine wichtige Maßnahme sein. Die Anforderungen eines Unternehmens lassen sich damit jedoch nicht automatisch erfüllen.
Das Umweltbundesamt sieht bei einer unterbrochenen leitungsgebundenen Versorgung eine Ersatzbereitstellung von mindestens 20 Litern Trinkwasser pro Person und Tag vor. Diese Menge deckt grundlegende Bedürfnisse wie Trinken, Kochen und persönliche Hygiene ab. Die Toilettenspülung ist damit ausdrücklich nicht gewährleistet.
Produktionsbetriebe und medizinische Einrichtungen haben teilweise völlig andere Anforderungen. Sie benötigen Wasser kontinuierlich, in größeren Mengen, mit definiertem Druck oder in besonders hoher Qualität.
Eine Ersatzversorgung muss deshalb auf den konkreten Standort abgestimmt werden. Erforderlich sind geeignete Transport- und Speicherbehälter, hygienisch sichere Leitungen und Anschlüsse sowie gegebenenfalls zusätzliche Pumpen und Aufbereitungsanlagen.
Besonders bei einer direkten Einspeisung in Gebäudeinstallationen sind die technischen und hygienischen Anforderungen sorgfältig zu prüfen.
Das BBK hat sich im Forschungsprojekt NOWATER intensiv mit der Wasserversorgung von Krankenhäusern beschäftigt. Entstanden sind unter anderem Methoden zur Risikoanalyse und Hilfen zur Auswahl geeigneter Ersatzversorgungslösungen.
Ein wesentlicher Ansatz besteht darin, den Wasserbedarf für einen eingeschränkten Notbetrieb zu ermitteln. Nicht jeder Prozess muss im Krisenfall unverändert fortgesetzt werden. Wenn sich der Verbrauch gezielt reduzieren lässt, kann eine Ersatzversorgung überhaupt erst praktikabel werden.
Hinzu kommt die Verfügbarkeit externer Ressourcen. Bei einer lokal begrenzten Störung lassen sich Tankfahrzeuge und mobile Anlagen möglicherweise kurzfristig beschaffen. Bei einem großflächigen Ereignis konkurrieren Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, öffentliche Stellen und Unternehmen um dieselben Kapazitäten.
Eine bloße Absichtserklärung, bei Bedarf Wasser anliefern zu lassen, ist deshalb noch kein belastbares Notfallkonzept.
Wer haftet für den wirtschaftlichen Schaden?
Die finanziellen Folgen eines Trinkwasserausfalls lassen sich nicht ohne Weiteres an den Versorger weiterreichen.
Zwar verpflichtet § 5 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) Wasserversorgungsunternehmen grundsätzlich dazu, Wasser im vereinbarten Umfang bereitzustellen. Die Vorschrift lässt jedoch unter bestimmten Voraussetzungen Versorgungsunterbrechungen zu.
Auch die Haftung bei Störungen ist begrenzt. § 6 AVBWasserV enthält differenzierte Haftungsregelungen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Gerade bei reinen Vermögensschäden sind die Voraussetzungen für einen Ersatzanspruch eng gefasst.
Ob im konkreten Fall Ansprüche bestehen, hängt von den Vertragsbedingungen, der Schadensursache und den jeweiligen rechtlichen Voraussetzungen ab.
Unternehmen sollten deshalb nicht davon ausgehen, dass ein Versorgungsunternehmen die wirtschaftlichen Folgen eines Ausfalls vollständig ersetzt.
Auch eine bestehende Betriebsunterbrechungsversicherung bietet nicht zwangsläufig Schutz.
Klassische Policen setzen häufig einen versicherten Sachschaden voraus. Ein externer Trinkwasserausfall ohne eigenen Sachschaden kann damit außerhalb des regulären Versicherungsschutzes liegen.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft sieht in seiner Musterklausel TK 4980 eine besondere Deckungsmöglichkeit für Betriebsunterbrechungen durch den Ausfall öffentlicher Versorgungsanlagen vor. Die Wasserversorgung ist darin allerdings nur bei gesonderter Vereinbarung eingeschlossen. Weitere Voraussetzungen und Begrenzungen können hinzukommen.
Eine Überprüfung des konkreten Versicherungsschutzes gehört deshalb zur wirtschaftlichen Risikobewertung.
Was Unternehmen jetzt überprüfen sollten
Eine angemessene Vorsorge beginnt mit der Frage, welche Leistungen bei einem Trinkwasserausfall tatsächlich noch erbracht werden können.
Im Rahmen einer Business-Impact-Analyse nach BSI-Standard 200-4 sollten Unternehmen ihre wasserabhängigen Geschäftsprozesse identifizieren und deren Ausfalltoleranz bestimmen. Dabei sind die technischen Anforderungen ebenso zu berücksichtigen wie Hygiene, Arbeitsschutz und die Nutzbarkeit von Gebäuden.
Für einen Produktionsstandort ist beispielsweise relevant, welche Anlagen sofort abgeschaltet werden müssten, welche Prozesse vorübergehend mit reduziertem Wasserbedarf weiterlaufen könnten und welche Folgen eine längere Unterbrechung für Rohstoffe und Produkte hätte.
Bei Krankenhäusern stehen zusätzlich die medizinische Versorgung, hygienische Mindestanforderungen und die Aufrechterhaltung kritischer Behandlungen im Mittelpunkt.
Aus diesen Erkenntnissen lassen sich konkrete Vorsorgemaßnahmen ableiten. Dazu können Wasserspeicher, geeignete alternative Bezugsquellen, technische Redundanzen, vertraglich abgesicherte Ersatzlieferungen oder die Verlagerung einzelner Tätigkeiten gehören.
Wichtig ist dabei die Abstimmung mit dem örtlichen Wasserversorger. Unternehmen sollten wissen, von welchen Versorgungswegen sie abhängen, welche Einschränkungen bei Wartungsarbeiten auftreten können und welche Möglichkeiten einer Ersatzversorgung grundsätzlich bestehen.
Ebenso notwendig sind klare betriebliche Entscheidungen. Wer ordnet bei fehlendem Wasserdruck eine Produktionsunterbrechung an? Wer beurteilt, ob vorhandenes Wasser noch verwendet werden darf? Welche Voraussetzungen gelten für den Wiederanlauf?
Gerade diese Fragen gehören in die Notfallorganisation und gegebenenfalls in die Krisenstabsarbeit. Bei qualitätskritischen Anwendungen müssen die zuständigen Fachstellen und Behörden einbezogen werden.
Sinnvoll sind außerdem Übungen, die nicht nur einen vollständigen Ausfall behandeln. Ein länger anhaltender Druckabfall, ein Abkochgebot oder eine Störung während laufender Wartungsarbeiten sind realistische Szenarien, an denen sich die Tragfähigkeit der vorhandenen Maßnahmen überprüfen lässt.
Für die Geschäftsleitung sollte die Risikoanalyse schließlich zu einer nachvollziehbaren Entscheidung führen: Welcher Schaden ist bei einer Unterbrechung zu erwarten, wie lange lässt sich ein Notbetrieb aufrechterhalten und welche Investitionen in die Vorsorge sind wirtschaftlich angemessen?
Genau hinsehen
Trinkwasserausfälle sind in Deutschland selten lang andauernde Großereignisse. Die hohe Zuverlässigkeit der Versorgung darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass bereits lokale Störungen empfindliche Auswirkungen auf Unternehmen haben können.
Der Saarbrücker Vorfall zeigt dies im Kleinen: Eine ausgefallene Pumpe und eine gleichzeitig eingeschränkte Speicherkapazität führten dazu, dass ein Krankenhaus geplante medizinische Leistungen absagen musste.
Bei längeren Unterbrechungen oder einer Verunreinigung können die Folgen weit darüber hinausgehen. Produktionsverluste, Hygieneprobleme, beschädigte Waren und aufwendige Wiederanlaufverfahren entwickeln sich schnell zu einem erheblichen Geschäftsrisiko.
Besonders anspruchsvoll wird die Lage, wenn Wasser- und Stromversorgung gleichzeitig beeinträchtigt sind und auch die Abwasserentsorgung nicht mehr zuverlässig funktioniert.
Die betriebliche Krisenvorsorge sollte deshalb genauer hinsehen, wo Trinkwasser für die Leistungsfähigkeit eines Standorts unverzichtbar ist. Nicht jede Abhängigkeit lässt sich vollständig beseitigen. Aber wer sie kennt, kann Ausfallzeiten begrenzen, geeignete Alternativen vorbereiten und wirtschaftliche Folgeschäden reduzieren.
Quellen und weiterführende Informationen
- Stadtwerke Saarbrücken: Wasserversorgung auf dem Rastpfuhl beeinträchtigt, 27. Oktober 2026
- Saarländischer Rundfunk: Wasserversorgung auf dem Rastpfuhl gestört – auch CaritasKlinikum betroffen, 27. Oktober 2026
- CaritasKlinikum Saarbrücken: Update zur Wiederherstellung der Wasserversorgung, 27. Oktober 2026
- The Value of Water – Estimating Water-Disruption Impacts on Businesses, Fachzeitschrift Water, 2021
- Drinking Water Inspectorate: Case Study 6 – Wirtschaftliche Folgen einer verunreinigten betrieblichen Wasserversorgung
- Umweltbundesamt: Empfehlungen zum Umgang mit Abweichungen nach Trinkwasserverordnung, Februar 2026
- Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe: Kritische Infrastruktur Wasser
- BBK: Forschungsprojekt NOWATER – Notfallvorsorge der Wasserver- und Abwasserentsorgung in Einrichtungen des Gesundheitswesens
- BBK: Krisenvorsorge im Krankenhaus – Gesundheitsversorgung trotz Gasmangel und Stromausfall
- DWA: Merkblatt DWA-M 320 – Sicherstellung der Abwasserentsorgung bei Stromausfall, 2024
- Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: BSI-Standard 200-4 – Business Continuity Management
- Arbeitsstättenverordnung: Anhang 4.1 – Sanitärräume
- AVBWasserV: § 5 – Umfang der Versorgung
und § 6 – Haftung bei Versorgungsstörungen
- Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft: Klausel TK 4980 – Betriebsunterbrechungsversicherung bei Ausfall öffentlicher Versorgungsanlagen, Seite 52